AGB

AGB´s

Ihr Vertrag kommt zwischen Ihnen (nachfolgend: Kunde genannt) und dem nachfolgenden Unternehmen zustande:

Firma
MAWI PREPRESS SOLUTION
Rainer Manns
Hebbergstr. 3
70794 Filderstadt (Germany)

Inhaber: Rainer Manns

USt-IdNr.: DE
Steuernr.:

E-Mail: info@mawi.de
Homepage: www.ctp-spare-sparts.com

Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht im Fernabsatz für Verbraucher (Verbraucher im Sinne des §13 BGB), das Sie unter unter § 6 der AGB finden.

1 Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch verfasst und gelten für alle Verträge, die mit MAWI PREPRESS SOLUTION geschlossen werden.

1.2 Den nachfolgenden Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn Martin Prepress Technik in deren Kenntnis Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt. Soweit in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen ist, gelten nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sondern die gesetzliche Regelung.

1.3 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen für den Geschäftsablauf als angenommen.

1.4 MAWI PREPRESS SOLUTION liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.

1.5 Ausnahmen, die MAWI PREPRESS SOLUTION von den vorliegenden Bedingungen macht, gelten nur für den Einzelfall und schaffen kein Präjudiz für zukünftige Fälle.

2 Sprache, Angebot, Vertragsschluss

2.1 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2.2 Kostenvoranschläge und Angebote von MAWI PREPRESS SOLUTION sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine Bindefrist ist ausdrücklich erwähnt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn MAWI PREPRESS SOLUTION den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

2.3 Bestellungen ohne vorheriges Angebot gem. Ziff. 2.2 werden für MAWI PREPRESS SOLUTION erst verbindlich, wenn die MAWI PREPRESS SOLUTION den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot von der MAWI PREPRESS SOLUTION modifiziert.

2.4 Zum Angebot gehörende Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. MAWI PREPRESS SOLUTION behält sich an dem Angebot mit den dazugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

3 Preise, Versandkosten, Zahlung

3.1.1 Die Preisangaben in Katalogen sind Endpreise und enthalten die am Tag der Katalog-Erscheinung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Katalogs erfolgen, ist MAWI PREPRESS SOLUTION zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet.

3.1.2 Bei Bestellungen über den Shop von MAWI PREPRESS SOLUTION gelten nicht die Katalogpreise, sondern die in dem virtuellen Feld “Warenkorb” angegebenen Preise.

3.1.3 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, sowie Vergütungungen zur Reisetätigkeit, nach Aufwand und der zu dem Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisliste.

3.1.4 Bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union entfällt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Waren werden in diesem Fall als “EXW” gemäß INCOTERMS 2000 geliefert. Die ordnungsgemäße Anmeldung der Waren im Empfängerland obliegt dem Kunden.

3.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware bzw. der Dienstleistung, die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen, wie, Versandkosten, Express-Service, etc., sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

3.3.1 Wenn nicht anders vereinbart sind Zahlungen sind bei Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungen in anderer Währung als EURO gilt die Forderung erst dann als erfüllt, wenn die Devisenzahlung am Tage des Zahlungseingangs, in einer Gutschrift auf dem Konto von PPT dem vereinbarten EURO-Betrag entspricht.

3.3.2 Zahlungen haben ausschließlich auf eine der Zahlstellen MAWI PREPRESS SOLUTION zu erfolgen. Sie sind am Fälligkeitstage Porto und Spesen frei ohne jeden Abzug zu leisten. Für die Bestimmung des Fälligkeitstages ist das Datum der Rechnung maßgebend. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungszeitpunkt der Tag an dem MAWI PREPRESS SOLUTION über den Betrag verfügen kann.

3.3.3 Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatum ist MAWI PREPRESS SOLUTION berechtigt, soweit die Verzugsvoraussetzungen vorliegen, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bei Handelsgeschäften (HGB § 352 (1) S. 1 aF), und 5% bei Verbrauchergeschäften (BGB § 288 (1) S. 1 aF) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Außerdem werden ohne besondere Inverzugsetzung die gesamten Forderungen von MAWI PREPRESS SOLUTION ungeachtet evtl. erfüllungshalber hereingenommener Schecks in bar fällig.

3.3.4 MAWI PREPRESS SOLUTION behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

3.3.5 Wenn MAWI PREPRESS SOLUTION Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt, oder wenn MAWI PREPRESS SOLUTION andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Schuldners in Frage stellen, so ist MAWI PREPRESS SOLUTION berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. MAWI PREPRESS SOLUTION ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.3.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist MAWI PREPRESS SOLUTION berechtigt, vom Auftrag und weiter vereinbarten Aufträgen zurückzutreten. Bei längerfristigen Verträgen dasselbe Auftragsobjekt betreffend (z.B. Servicevertrag) kann MAWI PREPRESS SOLUTION, statt vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4 Fristen, Lieferung, Gefahrübergang

4.1.1 In der Auftragsbestätigung genannte Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Werden sie von MAWI PREPRESS SOLUTION um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Kunde eine Nachfrist von weiteren zwei Wochen setzen und nach deren Ablauf von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet worden ist.

4.1.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MAWI PREPRESS SOLUTION die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, gesetzliche oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten, MAWI PREPRESS SOLUTION oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat MAWI PREPRESS SOLUTION nicht zu vertreten, auch wenn hierdurch die Überschreitung verbindlich vereinbarten Fristen und Termine oder die Überschreitung der zwei Wochen-Frist eintritt.

4.1.3 Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird MAWI PREPRESS SOLUTION von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich MAWI PREPRESS SOLUTION nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Ein Verzugsschaden ist ausgeschlossen, soweit er nicht auf zumindest grober Fahrlässigkeit MAWI PREPRESS SOLUTION beruht.

4.2 MAWI PREPRESS SOLUTION ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen MAWI PREPRESS SOLUTION setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Liegt keine anderslautende Anweisung des Kunden vor, so erfolgt die Auftragsausführung am Firmensitz/ Wohnort des Kunden. Ist für Martin Prepress Technik keine Ausführungsadresse feststellbar, ist MAWI PREPRESS SOLUTION nicht zur Ausführung verpflichtet.

4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist MAWI PREPRESS SOLUTION berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Bei Verbrauchern (im Sinne des §13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Unternehmer über.

5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. MAWI PREPRESS SOLUTION ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Martin Prepress Technik berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.2 Alle von MAWI PREPRESS SOLUTION gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum MAWI PREPRESS SOLUTION.
Sie berechtigen MAWI PREPRESS SOLUTION, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6 Widerrufsrecht für Verbraucher (i. S. v. § 13 BGB)

Vorbemerkung: § 13 BGB beschreibt Verbraucher: “Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann”.

WIDERRUFSBELEHRUNG:

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

MAWI PREPRESS SOLUTION
Rainer Manns
Hebbergstr. 3
70794 Filderstadt (Germany)

E-Mail: info@mawi.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Besondere Hinweise

Gemäß § 312 d Abs. 4 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn Waren bspw. nach Kundenspefizikation angefertigt werden, bei Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, wenn die Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

7 Abnahme bei Montage/Wartung/Reparatur

7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Montage/Wartung/Reparatur verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung von Martin Prepress Technik angezeigt worden ist. Über die Abnahme wird ein gemeinsames Abnahmeprotokoll, bei Reparatur unterschriebener Servicebericht, erstellt. Erweist sich die Leistung als nicht vertragsgemäß, ist MAWI PREPRESS SOLUTION zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn Martin Prepress Technik ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

7.2 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von MAWI PREPRESS SOLUTION, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage/Wartung /Reparatur als erfolgt.

7.3 Mit der Abnahme entfällt die Haftung MAWI PREPRESS SOLUTION für erkennbare Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

8 Gewährleistungen

8.1 Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, setzen dessen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Soweit ein von MAWI PREPRESS SOLUTION zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, ist Martin Prepress Technik nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.

8.3 Vor der Rücksendung von gelieferter Ware ist im Kontakt mit MAWI PREPRESS SOLUTION deren mögliche Fehlerhaftigkeit festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für den Verlust von Daten, die nach der Auslieferung auf Datenträgern der Ware aufgebracht wurden, übernimmt Martin Prepress Technik keine Gewähr. Für deren Erhalt hat der Kunde, durch eine Datensicherung auf ein anderes Medium Sorge zu tragen.

8.4 Im Falle von ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann MAWI PREPRESS SOLUTION für die Überprüfung eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro erheben oder aufwandsspezifisch abrechnen.

8.5 Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

8.6 Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von MAWI PREPRESS SOLUTION oder der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.

8.7 Neue Waren: Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung, sofern MAWI PREPRESS SOLUTION kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

8.7.1Gebrauchte Waren: Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in drei Monaten ab Ablieferung. Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in einem 6 Wochen ab Ablieferung, wenn eine Garantie oder Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, sofern MAWI PREPRESS SOLUTION kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

8.8 Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.

9 Haftung

9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn MAWI PREPRESS SOLUTION die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MAWI PREPRESS SOLUTION beruhen. Eine Pflichtverletzung von Martin Prepress Technik steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

9.2 Hat MAWI PREPRESS SOLUTION die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht.

9.3 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10 Ersatzleistung des Auftraggebers

Werden ohne Verschulden von MAWI PREPRESS SOLUTION die von ihr gestellten Teile, Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Montage-/Wartungs- oder Reparaturplatz beschädigt oder geraten diese ohne ihr Verschulden in Verlust, so ist der Auftraggeber zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht.

11 Wartungsvertrag

11.1 Der im Wartungsvertrag festgelegte Preis ist für MAWI PREPRESS SOLUTION ein Jahr bindend. Da elektronische Teile starken Preisschwankungen unterliegen, behält sich MAWI PREPRESS SOLUTION entsprechende Preiskorrekturen vor. Sind Preiskorrekturen >10 % erforderlich, räumt MAWI PREPRESS SOLUTION ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ein.

11.2 Bei Zahlungsverzug ist MAWI PREPRESS SOLUTION nicht zur Leistung verpflichtet.

11.3 Die Mindestlaufzeit ist im Wartungsvertrag angegeben. Wird der Wartungsvertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.

11.4 Ansonsten gelten die im Wartungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

12.1 Erfüllungsort ist Filderstadt

12.2 Bei allen sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheckklagen – ist, wenn der Kunde Unternehmer i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder vermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von MAWI PREPRESS SOLUTION -Filderstadt-. MAWI PREPRESS SOLUTION ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.3 Für alle vertraglichen Vereinbarungen gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen, des Weiteren bei Verträgen mit Auslandsbeziehungen das Internationale und Deutsche Kollisionsrecht.

Hinweise:
Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass MAWI PREPRESS SOLUTION Daten des Bestellers gespeichert hat und diese Daten verarbeitet werden.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung von ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Stand 01.Januar 2023. MAWI PREPRESS SOLUTION

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